Abschluss der Promotion
Ihre Promotion geht in die Endphase, die Dissertation ist so gut wie fertig und der Abschluss Ihres Projektes rückt in greifbare Nähe.
Nun wird es Zeit sich zusätzlich zur wissenschaftlichen Arbeit auch mit den administrativen Prozessen für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens zu beschäftigen.
Informationen und Abläufe:
Detaillierte Informationen zum gesamten Einreichungsprozess finden Sie im Wiki der TUM Graduate School und im Wiki des Graduate Center of Life Sciences.
Richtlinien für Dissertationen an der TUM School of Life Sciences
Weitere Informationen u.a. zur publikationsbasierten Dissertation finden Sie in unserem FAQ-Bereich. Dort können Sie uns auch weitere Fragen stellen.
Kurzer Überblick über den groben Ablauf von Einreichung bis zum Erhalt der Promotionsurkunde:
- Fertigstellung der Dissertation
- Qualifikationsprogramm der TUM GS und des GC LS abschließen
- Promotionsantrag in DocGS ausfüllen und Dokumente hochladen
- Abgabe der Unterlagen im Prüfungsamt, spätestens 14 Werktage vor dem nächsten School Council der TUM School of Life Sciences - anschließend werden die Unterlagen an das GC LS weitergeleitet.
- Spätestens 1 Woche vor dem nächsten School Council der TUM School of Life Sciences Abgabe "Vorschlag der Prüfungskommission" im GC LS.
- Die Prüfungskommission wird durch den School Council der TUM School of Life Sciences bestellt.
- Die Unterlagen werden an den Vorsitz der Prüfungskommission weitergeleitet.
Vorsitz fordert die Gutachten an, organisiert den Umlauf und lädt anschließend zur mündlichen Prüfung ein. - Mündliche Prüfung
- Das TUM Graduate School Zertifikat und Transcript kann nach abschließender Kontrolle gedruckt werden.
- Veröffentlichung der Dissertation
- Erhalt der Promotionsurkunde - nun darf der Doktortitel offiziell geführt werden.
- Erhalt des TUM Graduate School Zertifikats und Transcripts.
Dauer des Prozesses ca. 3 bis 6 Monate.
Publikationsbasierten Dissertation an der TUM School of Life Sciences
Eine publikationsbasierten Dissertation muss auf Grundlage von mindestens zwei Publikationen, welche FEDERFÜHREND von der*m Promovierende*n verfasst wurde, erstellt werden. Um diese Federführung nachzuweisen, muss JEDE*R Promovierende*r für jede verwendete Publikation eine Erklärung zum Eigenanteil und Mitautor*innen ausfüllen, ggf. in DocGS hochladen und mit den restlichen Unterlagen beim Promotionsamt einreichen.
Dabei ist es wichtig, dass Sie die Unterschriften aller Mitautor*innen einholen. Das Word-Dokument ist beispielhaft, je nach Anzahl Ihrer Publikationen kann das Dokument z.B. gekürzt oder erweitert werden. Falls Sie bei einer Publikation eine sehr hohe Anzahl von Mitautor*innen haben, können im Ausnahmefall und in Absprache mit Ihrer promotionsführenden Einrichtung/School alternativ beispielsweise ausschließlich die Leiter*innen der jeweiligen Forschungsgruppen angegeben werden.
Zudem muss JEDE*R Promovierende*r zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung zur publikationsbasierten Dissertation Ihrer Betreuung ggf. in DocGS hochladen und mit den restlichen Unterlagen beim Promotionsamt einreichen.
Weitere Informationen u.a. zur publikationsbasierten Dissertation finden Sie in unserem FAQ-Bereich, hier können Sie uns auch weitere Fragen stellen.
Das Qualifikationsprogramm der TUM GS und des GC LS ist erfüllt, wenn Sie folgende Pflichtelemente erbracht haben:
- Teilnahme am Auftaktseminar
- Betreuung durch Mentorin oder Mentor
- 6 SWS (= 63 h) fachliche Qualifikation
- 2 Jahre Mindest-Mitgliedschaft durch jährliche Rückmeldung
- (2. TAC-Meeting inklusive) Feedbackgespräch
- Diskussion des Forschungsprojekts in der internationalen Fachöffentlichkeit
Dies muss in der Regel durch eine angenommene Publikation oder einen Tagungsbeitrag, beides peer reviewed und international, erfolgen. Weitere Varianten müssen durch den School Council der TUM School of Life Sciences genehmigt werden. - Externe Doktorandinnen und Doktoranden müssen zusätzlich die Einbindung in das wissenschaftliche Umfeld der TUM nachweisen.
- Teilnahme an einem Kurs von mindestens 8 Stunden zur Guten Wissenschaftliche Praxis (verpflichtend für Promovierende mit Promotionslisteneintrag ab 01.02.2022).
Nach Einreichung der Dissertation und Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Prüfungskommission durch den School Council der TUM School of Life Sciences bestellt werden. Die Dissertation muss hierfür spätestens 14 Arbeitstage vor dem jeweils kommenden School Council im Prüfungsamt eingereicht werden.
Der Antrag "Vorschlag der Prüfungskommission" evtl. inkl. Anlage "Antrag externe*r Prüfende*r" (bei Prüfenden ohne TUM-Zugehörigkeit) muss spätestens eine Woche vor dem jeweils kommenden School Council im Graduate Center of Life Sciences vorliegen.
Kommende Termine des School Councils der TUM School of Life Sciences (kurzfristige Verschiebungen möglich):
11.12.2024 /29.01.2025 / 19.03.2025 / 30.04.2025 / 28.05.2025 / 25.06.2025 / 23.07.2025 / 17.09.2025 / 22.10.2025 / 26.11.2025 / 10.12.2025
Bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission sind die Vorgaben der TUM Promotionsordnung sowie Beschlüsse des Fakultätsrates bzw. School Councils zu beachten.
Nach dem Bestehen Ihrer mündlichen Prüfung müssen Sie Ihre Dissertation noch veröffentlichen.
Erst danach erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde und dürfen den Doktortitel offiziell führen.
Sie können Ihre Dissertation in elektronischer Form (z.B. in MediaTUM) oder in Papierform mit ISBN veröffentlichen.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der TUM Universitätsbibliothek.
Glückwunsch! Sie haben Ihre Promotion an der TUM erfolgreich abgeschlossen. Bevor Sie die TUM und die TUM-GS verlassen, sollten Sie einige Dinge beachten. Die TUM Graduate School hat für Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst.