
Prüfungen und Semester-Rankings
Prüfungstermine und -anmeldung
Die Prüfungszeiträume des Sommersemesters 2025 an der TUM School of Life Sciences sind:
21.07.2025 - 06.09.2025
15.09.2025 - 18.10.2025
Die Prüfungszeiträume des Wintersemesters 2025/26 an der TUM School of Life Sciences sind:
02.02.2026 - 14.03.2026
23.03.2026 - 18.04.2026
Bitte beachte, dass für Studiengänge der TUM School of Life Sciences auch abweichende Prüfungszeiträume gelten können.
Bitte informiere dich in TUMonline über deine Prüfungstermine.
Die einzelnen Prüfungstermine werden im Campusmanagementsystem TUMonline veröffentlicht.
TUM-Fristen zur Prüfungsverwaltung:
https://portal.mytum.de/studium/intern/index_html/fristen
Zu den einzelnen Prüfungen und Wiederholungsprüfungen musst du dich in der Regel selbstständig anmelden oder wieder abmelden, solltest du dich doch dafür entscheiden eine Prüfung nicht mitzuschreiben. Die An- und Abmeldung erfolgt ausschließlich über TUMonline. Wie das funktioniert, wird dir in diesem Video erklärt.
Beachte bitte, dass es pro Prüfung einen festgelegten An- und Abmeldezeitraum in TUMonline gibt. Dieser wird dir ebenfalls in TUMonline bei der entsprechenden Prüfung angezeigt. Solltest du dich innerhalb der Frist nicht angemeldet haben, hast du keinen Anspruch auf Prüfungsteilnahme.
Ausnahme: Solltest du in einen Bachelor-Studiengang mit einer Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) eingeschrieben sein, wirst du gemäß deiner FPSO automatisch zu allen GOPs des jeweiligen Semesters angemeldet, d.h. eine selbstständige Anmeldung zu den GOPs ist nicht notwendig.
Kontrolliere bitte trotzdem, ob du für alle Prüfungen richtig angemeldet wurdest.
Prüfungsrücktritt
Wenn du an einer Prüfung nicht teilnehmen kannst, tragen die Prüfenden zunächst als Note „5,0 – nicht erschienen“ ein. Du musst dann unverzüglich einen schriftlichen Rücktrittsantrag beim Campus Office einreichen (nicht beim Graduation Office and Academic Records (Prüfungsamt) und nicht bei den Prüfenden!). Dieser wird dann an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses deines Studiengangs weitergeleitet. Wurde dein Antrag genehmigt, wird deine Note auf „Q - Rücktritt mit anerkanntem Grund“ geändert. Dieser Vorgang dauert normalerweise ca. 4 Wochen.
Im Rücktrittsantrag musst du begründen, weshalb du nicht an der Prüfung teilnehmen konntest. Außerdem ist ein entsprechender Nachweis, etwa ein ärztliches Attest beizulegen. Dieses muss auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, für den du die Prüfungsunfähigkeit geltend machen willst. Bitte beachte die Hinweise im Antrag und die rechtlichen Regelungen in § 10 Abs. 7 APSO.
Welche Anforderungen das ärztliche Attest erfüllen muss, findest du auf Seite 2 des Antrags und hier: Prüfungsrücktritt
Bitte sende das (elektronisch) ausgefüllte und unterschriebene Formular per Mail an: withdrawal.co(at)ls.tum.de
Bitte bewahre das Original-Attest auf. In Einzelfällen behalten wir uns vor, dieses nachzufordern.
Fristverlängerung und Fristaussetzung
An der TUM gibt es eine Studienfortschrittskontrolle. Mit dieser überprüft die TUM, ob du innerhalb der vorgegebenen Fristen einen definierten Mindestumfang an Leistungen (Credits) in deinem Studiengang erbracht hast – also ob ein Studienfortschritt zu verzeichnen ist. Die Fristen und der Credit-Umfang sind in § 10 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie studiengangsspezifisch in § 38 der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Die Überprüfung findet in der Regel zu Beginn des Folgesemesters statt, wenn die Noten aller Prüfungen eingegangen sind. Bitte beachte unbedingt, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die ab der zweiten Vorlesungswoche erbracht werden, bereits zum neuen Semester gehören und daher nicht mehr berücksichtigt werden können (APSO § 14 Abs. 1 Satz 4).
Erfüllst du die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle deines Studiengangs nicht, hat das in der Regel zur Folge, dass dein Studiengang als endgültig nicht bestanden gilt (APSO § 10 Abs. 5), was zu deiner Exmatrikulation führt. Eine Ausnahme stellt das 8. Semester im Bachelor bzw. das 6. Semester im Master dar (APSO § 10 Abs. 6).
Studierst du in einem Teilzeitstudiengang oder im Diplom-Braumeister-Studiengang, findest du die angepassten Fristen in deiner FPSO.
Falls du Schwierigkeiten mit deinem Studienfortschritt hast, wende dich bitte unverzüglich an deine Studienberatung.
Konntest du die Anforderungen der Studienfortschrittskontrolle aus triftigen Gründen, die du nicht selbst zu vertreten hast, nicht einhalten, kann dir der Prüfungsausschuss auf Antrag eine Fristverlängerung oder Fristaussetzung gewähren. Dabei darf der Prüfungsausschuss nur Gründe berücksichtigen, die du unverzüglich angezeigt hast (APSO § 10 Abs. 6a Satz 3 und Abs. 7 Satz 1).
Beispiel:
Du musst dich im 3. Semester einer Operation unterziehen und kannst über einen längeren Zeitraum hinweg nicht vollumfänglich studieren. Du nimmst an Prüfungen nicht teil, ohne einen Antrag auf Prüfungsrücktritt zu stellen.
Wenn du am Ende deines 5. Semesters die Anforderungen der Studienfortschrittskontrolle nicht erfüllst und einen Antrag auf Fristverlängerung oder Fristaussetzung stellst, kann der Prüfungsausschuss deinen Krankenhausaufenthalt im 3. Semester nur dann berücksichtigen, wenn du diesen damals unverzüglich angezeigt hattest. Nur dann kann er als triftiger Grund für eine Fristverlängerung oder -aussetzung gewertet werden.
Um triftige Gründe beim Prüfungsausschuss anzuzeigen, sende bitte eine formlose E-Mail an examination.ls(at)tum.de und füge relevante Nachweise bei.
Beachte bei den Nachweisen unbedingt die Anforderungen an Atteste, wie sie auf Seite 2 des Antrags auf Prüfungsrücktritt und auf der TUM-Website beschrieben sind.
→ Attestanforderungen auf der TUM-Webseite
Deine Anzeige triftiger Gründe wird in deiner Studierendenakte abgelegt und kann bei einer später erforderlich werdenden Entscheidung berücksichtigt werden.
Wenn dich triftige Gründe an der Teilnahme an einer Prüfung hindern, beantrage bitte einen Prüfungsrücktritt:
→ Informationen zum Prüfungsrücktritt
In diesem Fall ist kein separates Anzeigen deiner triftigen Gründe nötig.
Formular zur Fristverlängerung / Fristaussetzung
Unterschied Fristverlängerung / Fristaussetzung (APSO § 10 (6a)):
- Fristverlängerung:
Die Anzahl deiner Fachsemester wird für die Dauer des gesamten Studiums bei der Studienfortschrittskontrolle um jeweils ein Semester verringert.
Beispiel: Du bist im vierten Semester und erhältst eine Fristverlängerung. Dadurch musst du in diesem Semester nur den Fortschritt des dritten Semesters erbringen. Im fünften Semester dann den des vierten Semesters usw..
- Fristaussetzung:
Dein Studienfortschritt wird einmalig in diesem Semester nicht überprüft.
Beispiel: Du befindest dich im dritten Semester und erhältst eine Fristaussetzung. In diesem Semester musst du die Anforderungen der Studienfortschrittskontrolle nicht erfüllen. Im vierten Semester wird wieder regulär der Fortschritt des vierten Semesters überprüft.
Dem Antrag an den Prüfungsausschuss müssen entsprechende Nachweise wie z. B. ärztliche Atteste, beigelegt werden. Für das Attest gelten die gleichen Anforderungen wie beim Prüfungsrücktritt.
| Wichtig: |
|---|
| Einen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung kannst du nur stellen, wenn du die Studienfortschrittskontrolle nicht erfüllst (APSO § 10 (6a) Satz 1). Eine Genehmigung ohne Notwendigkeit ("auf Vorrat") ist nicht möglich. Bitte sprich vor der Einreichung eines Antrages unbedingt mit deiner Studienberatung. |
| Hinweis: |
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| Wichtige Informationen zu deinem Studienfortschritt findest du im Prüfungsbescheid, den du für jedes Semester über TUMonline erhältst. Du bist laut APSO § 31, Satz 4 verpflichtet, Prüfungsbescheide zur Kenntnis zu nehmen! |
Semester-Rankings an der TUM School of Life Sciences
Zusätzlich zur ECTS-Einstufungstabelle ("Grading Table"), die erst am Ende des Studiums ausgestellt werden kann, können Studierende an der TUM School of Life Sciences ein Semester-Ranking erhalten.
Mit den Abschlussunterlagen wird vom CST-Graduation Office auch die „Grading-Tabelle“ ausgegeben, in der Gesamtnote und -prädikat in Relation zu den AbsolventInnen der vergangenen zwei Jahre gesetzt wird (zweisprachig). Die Grading-Tabelle trägt einen eigenen Seitenkopf und ist separat nummeriert. Auf den übrigen Dokumenten wird nicht auf sie verwiesen.
Ab Sommersemester 2024 ist es Studierenden möglich sich ab ca. Mitte Juni bzw. Mitte Dezember ein Semester-Ranking als digitales Dokument in der Applikation "Rankings" der Digital School Services herunterzuladen. Bitte logg dich mit deinen TUMonline Daten in die Digitalen School Services ein.
Wenn du ein Ranking auf Papier mit Stempel und Unterschrift benötigst, wende dich an das Team Prüfungsangelegenheiten (ranking.co(at)ls.tum.de). Bitte beachte, dass eine Ausstellung erst nach Abschluss aller Prüfungen des entsprechenden Semesters möglich ist. Semester-Rankings über das Sommersemester sind daher i. d. R. frühestens Mitte November und solche über das Wintersemester i. d. R. frühestens Mitte Juni verfügbar.
Bitte beachte, dass eine Ausstellung eines Semester-Rankings nur innerhalb der Regelstudienzeit möglich ist (BSc = 6 FS, MSc = 4 FS, Diplom-Braumeister= 7 FS)
Definition Semester-Ranking und Ranking-Verfahren
Semester-Rankings zeigen dir, auf welchem Rang bzw. unter den wieviel Prozent besten deiner Kohorte, du im Vergleich zu deinen Kommilitonen in deinem aktuellen Semester stehst. Bei der Berechnung des Rangplatzes wird davon ausgegangen, dass du den normalen Studienfortschritt von 30 CPs pro Semester erfüllst, alle zu wenig abgelegten Credits werden bei der Rankingberechnung mit der Note 4,1 gewichtet.
Als Ranking-Parameter wird der mit Credits gewichtete Mittelwert der benoteten Prüfungsleistungen aus den berücksichtigten, bestandenen Modulen ermittelt. Falls die Soll-Credits in dem Semester in den berücksichtigten Modulen nicht erreicht wurden, werden die fehlenden Credits in dem Ranking-Parameter mit der fiktiven Note 4,1 berücksichtigt.
Es werden jeweils alle Studierenden berücksichtigt, die im entsprechenden Fachsemester immatrikuliert oder beurlaubt waren.
Kandidaten, welche ein endgültig nicht-bestanden (EN) in TUMonline verbucht haben, können kein Semester-Ranking erhalten.